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Krypto-Steuer-Rechner

Wie viel Steuer kostet dich der Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co.? Gib Kauf- und Verkaufspreis, Haltedauer und deinen persönlichen Steuersatz ein: Der Rechner wendet § 23 EStG an – Haltefrist, Freigrenze von 1.000 €, Soli und Kirchensteuer. Eine Schätzung, keine Steuerberatung.

Anschaffungskosten pro Coin

Erlös pro Coin beim Verkauf

Anzahl verkaufter Coins

Zeit zwischen Kauf und Verkauf

Dein Grenzsteuersatz, 14–45 % – mit ihm wird der Gewinn versteuert

Andere Verkäufe innerhalb von 12 Monaten, Verluste negativ – die Freigrenze von 1.000 € gilt für die Summe

In Prozent der Einkommensteuer

Nur oberhalb der Soli-Freigrenze: 2026 bei mehr als 20.350 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung)

Steuer

9.000,00 €

Innerhalb von 12 Monaten – Steuersatz 30 % (§ 23 EStG)

Deutsche Regeln für 2026 (§ 23 EStG), vereinfacht.

Gewinn

Anschaffungskosten

20.000,00 €

Veräußerungserlös

50.000,00 €

Gewinn / Verlust

+30.000,00 €

Steuer

Steuersatz

30,00%

Steuer

9.000,00 €

Gewinn nach Steuern

+21.000,00 €

Zu versteuern

30.000,00 €

Einkommensteuer

9.000,00 €

Solidaritätszuschlag

0,00 €

Haltedauer

Steuerersparnis bei längerem Halten

Nach mehr als 12 Monaten ist der Verkauf steuerfrei: 0,00% statt 30,00% — 9.000,00 € weniger Steuer auf diesen Gewinn.

* Vereinfachte Schätzung zu Bildungszwecken, keine Steuerberatung. Staking, Lending, Tausch zwischen Coins und Mining folgen eigenen Regeln – für deinen Fall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Zuletzt geprüft: · Wie wir unsere Rechner prüfen


So nutzt du den Krypto-Steuer-Rechner

Kryptowährungen im Privatvermögen sind in Deutschland keine Kapitalanlage wie Aktien, sondern „andere Wirtschaftsgüter“. Ein Verkauf ist deshalb ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG – und dafür gelten drei Regeln, die der Rechner zusammen anwendet: die Haltefrist von einem Jahr, dein persönlicher Steuersatz und die Freigrenze von 1.000 € im Jahr.

  1. Kaufpreis und Verkaufspreis pro Coin in Euro, so wie sie in deiner Abrechnung stehen. Gebühren beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten, Gebühren beim Verkauf mindern den Erlös – rechne sie in die Preise ein, wenn du genau sein willst.
  2. Menge in Coins, auch Bruchteile wie 0,5 BTC. Beim Tippen darfst du Komma oder Punkt verwenden.
  3. Haltedauer: „Bis 12 Monate“, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt, sonst „Mehr als 12 Monate“. Wer am 1. März 2025 gekauft hat, verkauft ab dem 2. März 2026 steuerfrei – der 1. März 2026 zählt noch zur Frist.
  4. Persönlicher Steuersatz: dein Grenzsteuersatz, also der Satz, mit dem der nächste zusätzliche Euro besteuert wird. Er liegt zwischen 14 % und 45 %; dein letzter Steuerbescheid oder ein Einkommensteuerrechner verrät ihn dir.
  5. Weitere private Veräußerungsgewinne im selben Jahr: andere Krypto-Verkäufe innerhalb der Frist, aber auch etwa ein Goldverkauf. Verluste trägst du negativ ein. Die Freigrenze gilt für die Summe.
  6. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer zahlst du als Kirchenmitglied – 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Den Soli schaltest du nur ein, wenn deine Einkommensteuer im Jahr über der Soli-Freigrenze liegt (2026: 20.350 € bei Einzelveranlagung) – das betrifft nur hohe Einkommen.

Das Ergebnis zeigt die Steuer, die dieser Verkauf auslöst, aufgeteilt in Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer, dazu den Gewinn nach Steuern. Liegst du unter der Freigrenze oder über der Haltefrist, sagt der Rechner das ausdrücklich. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung: Er schätzt einen einzelnen Verkauf und kennt deine übrige Steuererklärung nicht.

Die Formel

  • Gewinn = Menge × Verkaufspreis − Menge × Kaufpreis
  • Mehr als 12 Monate gehalten: Steuer = 0
  • Bis 12 Monate, Jahressumme unter 1.000 €: Steuer = 0
  • Bis 12 Monate, Jahressumme ab 1.000 €: Einkommensteuer = zu versteuernder Gewinn × persönlicher Steuersatz
  • Soli = Einkommensteuer × 5,5 %; Kirchensteuer = Einkommensteuer × 8 % oder 9 %
  • Gewinn nach Steuern = Gewinn − Einkommensteuer − Soli − Kirchensteuer

Freigrenze, nicht Freibetrag. Seit dem Veranlagungsjahr 2024 bleiben private Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn ihre Summe im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt (vorher 600 €). Wer die Grenze erreicht, versteuert aber nicht nur den Teil darüber, sondern den ganzen Betrag. Ein Verkauf, der die Jahressumme von 950 € auf 1.050 € hebt, kostet deshalb Steuer auf alle 1.050 € – der Rechner zeigt diesen Sprung als „zu versteuern“ und warnt dich.

Die Haltefrist. Steuerpflichtig ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ein Verkauf, bei dem zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Die Frist endet mit dem Tag, der im Folgejahr dem Kaufdatum entspricht; erst der Tag danach ist steuerfrei. Haben Coins unterschiedliche Kaufdaten, gilt für den Verkauf nach Ansicht der Finanzverwaltung „first in, first out“: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.

Warum nicht 25 % Abgeltungsteuer? Die pauschale Abgeltungsteuer gilt für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne. Bitcoin und andere Coins im Privatvermögen sind keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG; ihr Gewinn wird zum übrigen Einkommen addiert und mit dem persönlichen Satz besteuert. Wer wenig verdient, zahlt deshalb auf Krypto-Gewinne weniger als auf Aktiengewinne, wer viel verdient, deutlich mehr. Anders bei Krypto-Derivaten: Optionen und Futures gelten in der Regel als Termingeschäfte und fallen unter die Kapitalerträge – deren Ergebnis berechnest du mit dem Krypto-Optionen-Rechner und die laufenden Kosten eines Perpetuals mit dem Funding-Rate-Rechner; dieser Rechner bildet sie nicht ab.

Was der Rechner vereinfacht: Er nimmt deinen Grenzsteuersatz als festen Wert, obwohl ein großer Gewinn dich in eine höhere Progressionsstufe schieben kann; er rechnet den vollen Soli statt der Milderungszone knapp über der Soli-Freigrenze, und er zieht die Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe ab. Für einen Überschlag reicht das, für die Erklärung nicht.

Praxisbeispiele

Beispiel 1 — Bitcoin nach acht Monaten verkauft

Du kaufst 0,5 BTC zu 40.000 € und verkaufst acht Monate später zu 60.000 €. Dein Grenzsteuersatz ist 42 %, du zahlst Soli und 9 % Kirchensteuer.

  • Gewinn: 10.000 €
  • Einkommensteuer: 4.200 €; Soli: 231 €; Kirchensteuer: 378 €
  • Steuer gesamt: 4.809 € – 48,09 % des Gewinns
  • Gewinn nach Steuern: 5.191 €

Hättest du gut vier Monate länger gewartet, wäre derselbe Gewinn steuerfrei gewesen. Wie viel nach Gebühren vom Trade übrig bleibt, rechnest du vorher mit dem Krypto-Gewinn-Rechner aus.

Beispiel 2 — Unter der Freigrenze

Du verkaufst 2 ETH, gekauft zu 2.000 €, nach fünf Monaten zu 2.450 €. Andere private Veräußerungsgeschäfte hattest du in diesem Jahr nicht; dein Steuersatz ist 30 %.

  • Gewinn: 900 €
  • Steuer: 0 € – die Jahressumme bleibt unter 1.000 €

Beispiel 3 — Ein kleiner Gewinn mehr, und alles ist steuerpflichtig

Derselbe Verkauf, aber im Frühjahr hast du schon Solana mit 150 € Gewinn innerhalb der Frist verkauft. Die Jahressumme steigt auf 1.050 €.

  • Zu versteuern: 1.050 € – die ganze Summe, nicht nur 50 €
  • Steuer, die dieser Verkauf auslöst: 315 €
  • Gewinn nach Steuern: 585 €

So wirkt die Freigrenze: Die 150 € aus dem Frühjahr waren steuerfrei, bis der zweite Verkauf die Grenze überschritt. Wer knapp davor steht, kann einen Verkauf ins nächste Jahr schieben oder einen Coin mit Verlust innerhalb der Frist verkaufen, um die Summe zu senken.

Beispiel 4 — Nach der Haltefrist

1 BTC, gekauft zu 30.000 €, verkaufst du nach zwei Jahren zu 65.000 €.

  • Gewinn: 35.000 €
  • Steuer: 0 €, Gewinn nach Steuern 35.000 €

Nach mehr als einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist – deshalb kaufen viele Anleger per Sparplan und lassen jede Tranche mindestens ein Jahr liegen. Wie sich ein solcher Plan entwickelt, zeigt der Cost-Average-Effekt-Rechner. Erträge aus Staking sind dagegen sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, die beim Zufluss versteuert werden; was dabei zusammenkommt, schätzt der Staking-Rechner.

Häufige Fragen

Für Kryptowährungen im Privatvermögen gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz von 14 % bis 45 %, dazu gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer – aber nur, wenn du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufst und deine privaten Veräußerungsgewinne im Jahr mindestens 1.000 € betragen. Eine pauschale Krypto-Steuer von 25 % gibt es nicht.

Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, oder wenn deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen. Staking oder Lending verlängert die Haltefrist nicht auf zehn Jahre.

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, besteuert wird nur der Teil darüber. Eine Freigrenze wirkt wie eine Schwelle: Darunter ist alles steuerfrei, ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. 999 € bleiben also frei, 1.000 € werden voll versteuert.

Ja. Ein Tausch zwischen zwei Kryptowerten gilt als Verkauf des einen und Kauf des anderen. Innerhalb der Haltefrist entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert beim Tausch und deinen Anschaffungskosten, und für den neuen Coin beginnt eine neue Frist.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden, also nicht mit Gehalt oder Aktiengewinnen. Was im Jahr nicht ausgeglichen wird, lässt sich ins Vorjahr zurücktragen oder in spätere Jahre vortragen.

Steuerpflichtige Gewinne gehören in die Anlage SO (sonstige Einkünfte). Seit 2026 erfassen Krypto-Anbieter in der EU nach der Richtlinie DAC8 deine Transaktionen für die Meldung an die Steuerbehörden. Bewahre Abrechnungen mit Datum, Menge und Preis auf, um die Haltefrist belegen zu können.

Nein. Der Rechner schätzt die Steuer für einen einzelnen Verkauf nach den allgemeinen Regeln des § 23 EStG. Für deine Erklärung, für Staking, Mining, DeFi oder gewerblichen Handel wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Quellen

Diesen Rechner auf deiner Website einbinden

Kostenlos für Blogs, Foren und Tipp-Seiten. Füge dieses HTML dort ein, wo der Rechner erscheinen soll – die Größe passt sich automatisch an.

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